iOS 14 – was tun auf Facebook?

Mit der im April 2021 von Apple veröffentlichten App Tracking Transparency-Initiative und weiteren browser-basierten Tracking-Blockern (ITP bei Safari, ETP bei Firefox) wird es notwendig, insbesondere auf Facebook Vorkehrungen zu treffen, um auch zukünftig das Tracking auf der eigenen Unternehmensseite so lückenlos wie möglich zu gestalten.

Der generelle Rückzug von 3rd-Party-Cookies betrifft zwar auch Produkte von Google (bspw. den Google Ads Conversion Tag für Google Ads-Advertiser oder den Floodlight-Tag für Advertiser, die die Google Marketing Platform benutzen), hier trifft aber Google selbst notwendige Vorkehrungen.

Was ist auf Facebook zu tun?

Domain Verifizierung

Im Business Manager des jeweiligen Unternehmens muss die eigene Domain verifiziert werden, um Facebook das Eigentum über die eigene Domain (bspw. 506.ai) zu beweisen. Hierzu kann auf drei unterschiedliche Arten vorgegangen werden:

  • Es kann ein TXT-Eintrag in den DNS-Konfigurationen hinzugefügt werden.
  • Es kann eine HTML-Datei auf den Website-Server hochgeladen werden.
  • Es kann ein Meta-Tag in der-Section der Website eingebaut werden.
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Aggregierte Events

Nachdem die Domain auf Facebook verifiziert wurde, können anschließend die aggregierten Events auf Facebook eingerichtet werden. Da Facebook zukünftig nur mehr acht verschiedene Events erlaubt, die auf einer Website getrackt werden können, sollte hier in Absprache mit der betreuenden Online-Agentur eine Auswahl getroffen werden, welche acht Events besonders relevant sind. Anschließend müssen diese acht Events priorisiert werden, da User, die iOS 14.5 benutzen, in Zukunft nur mehr maximal ein Event an Facebook übermitteln. Besonders wichtig kann beispielsweise in einem Webshop das Purchase-Event sein, wenn ein User einen Kauf tätigt. Zu beachten ist, dass diese acht Slots, die man mit Events belegen kann, bereits mit vier Slots belegt werden, wenn man zusätzlich zum Kauf nicht nur das Event, sondern auch den Umsatz oder die gekauften Produkte mitsenden möchte ( “Wertoptimierung”).

Auch sollte in Absprache mit der betreuenden Online-Agentur darauf geachtet werden, dass das Tracking nach Umsetzung dieser beiden Maßnahmen wie gewünscht funktioniert. Kurzfristige Unterbrechungen bei laufenden Kampagnen können im Zuge dieser Maßnahmen vorkommen, sollten in der Regel aber nicht länger wie 48 bis 72 Stunden andauern.

Fazit

Eine Einschränkung auf acht Events und nur mehr die Übergabe von einem dieser acht Events an Facebook. Der Untergang des Online-Marketings auf Facebook und Instagram? Nein, wenn es auch gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Ein Anlass, sich wieder einmal mit dem eigenen Tracking auseinanderzusetzen? Ja, eine Übung, die wir ohnehin des öfteren machen sollten. Am Ende des Tages wird es aber gut sein, sich wieder auf das zu beschränken, was man im Online Marketing wirklich messen soll. Der Wind dreht sich und exzessives Tracking von Usern (wenn auch mit Consent, dennoch oft ohne konkreten Mehrwert) sollte ohnehin in den Mistkübel wandern. Umso besser, wenn man sich Gedanken macht, was wirklich geschäftsrelevant ist.